Immobilienentflechtung - Familienrecht
Haben die Ehegatten beispielsweise ein gemeinsames Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, das bis zur Trennung als Ehewohnung gedient hat, wird oft über die Verwertung diese Hausgrundstücks gestritten. Dazu gibt es viele Ideen u. Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit den Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung, Nutzungsentgelt, Gesamtschuldnerausgleich u. Zugewinnausgleich.
Gerne können wir in einem Beratungsgespräch gemeinsam eine tragfähige Strategie entwickeln, die Ihrer Interessenlage entspricht.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein erstes Sondierungsgespräch, in dem wir Ihnen den Weg aufzeigen, der am schnellsten zu Ihrem Ziel führt. Die Nummer dafür lautet: 033203 72501.
Tel.: 033203-72501
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Stärken:
Über 20 Jahre Anwaltserfahrung
Fachanwalt für Familienrecht
Unkomplizierte Erreichbarkeit des Rechtsanwalts
Keine Wartezeit vor Ort, wegen konsequenter Terminvereinbarung
Gernot Simon - Die Kompetenz im Recht